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   OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22   

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https://dejure.org/2022,36545
OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22 (https://dejure.org/2022,36545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2022 - 4 ME 120/22 (https://dejure.org/2022,36545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 4 ME 120/22 (https://dejure.org/2022,36545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 2 BNatSchG; § 3 Abs 2 BNatSchG; § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Allgemeines Verbot; Begründungserfordernis; Bestimmtheit; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitsgrundsatz; Naturschutzgebiet; Vollzugsinteresse; Vollzugsinteresse, besonderes

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4).

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4).

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert nicht, dass die von der Behörde gewählte Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts einer materiellen Überprüfung standhält (Senatsbeschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3 und v. 13.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Hierdurch wird der Normadressat in die Lage versetzt, sein Verhalten nach dem allgemeinen Verbot gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG und § 3 Abs. 1 Satz 1 VO auszurichten (vgl. dazu Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 93 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 74).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Eine Veränderung liegt vor bei jeder nicht völlig unerheblichen Abweichung von dem ursprünglichen Zustand im Naturschutzgebiet, die das Ziel der Schutzgebietsausweisung, das Naturschutzgebiet in seiner besonderen Eigenart zu erhalten, gefährdet (Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Hierdurch wird der Normadressat in die Lage versetzt, sein Verhalten nach dem allgemeinen Verbot gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG und § 3 Abs. 1 Satz 1 VO auszurichten (vgl. dazu Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 93 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2022 - 9 S 1394/22

    Rechtspflicht zur Änderung von Beitragsbescheiden des Versorgungswerks der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Der Maßstab für die gerichtliche Entscheidung ergibt sich bei der hier gegebenen Anforderung von öffentlichen Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aus einer entsprechenden Anwendung von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.9.2022 - 9 S 1394/22 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 38/22

    Baugenehmigung; Getreidelager; Kartoffellager; Kühllager; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Die Begründung muss der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, das besondere, ausnahmsweise überwiegende öffentliche Interesse an einer solchen Vollziehung aus den Umständen des Einzelfalls zu rechtfertigen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6.2022 - 1 ME 38/22 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21

    Atemschutzmaske; Konformität; Mitteilungspflicht; persönliche Schutzausrüstung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22
    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (Nds. OVG, Beschl. v. 15.6.2021 - 13 ME 243/21 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 3 M 87/23

    Rechtmäßigkeit von (Werbe-)Nebenbestimmungen in einer glücksspielrechtlichen

    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - 4 ME 120/22 - juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 202 - OVG 4 S 7/22 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle

    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - 4 ME 120/22 - juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 202 - OVG 4 S 7/22 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 6/23

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beschränkungen; Inhalts- oder Nebenbestimmungen;

    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - 4 ME 120/22 - juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 202 - OVG 4 S 7/22 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker;

    Unerheblich ist daher, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - 4 ME 120/22 - juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 202 - OVG 4 S 7/22 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 13.09.2023 - 14 L 971/23
    hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022 - 4 ME 120/22 -, juris, Rdnr. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.3.2020 - 5 S 3419/19 -, juris, Rdnr. 25.
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